Nein, du darfst mit Zubehörfelgen ohne ABE-Gutachten nur dann im öffentlichen Straßenverkehr fahren, wenn diese von einem Prüfingenieur abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen wurden. Andernfalls riskierst du rechtliche Konsequenzen.
Nein, du darfst mit Zubehörfelgen ohne ABE-Gutachten nur dann im öffentlichen Straßenverkehr fahren, wenn diese von einem Prüfingenieur abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen wurden. Andernfalls riskierst du rechtliche Konsequenzen.